Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Dresden-Digital GbR
Leeraue 27
01109 Dresden
E-Mail: write@dresden-digital.io
Telefon: +0351 25380717

Stand: Dezember 2025


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Dresden-Digital GbR, Leeraue 27, 01109 Dresden (nachfolgend „Dresden-Digital“) und ihren Kunden. 1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern finden diese AGB keine Anwendung. 1.3 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn Dresden-Digital deren Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. 1.4 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass erneut ausdrücklich auf sie hingewiesen werden muss. 1.5 Soweit individualvertragliche Regelungen mit dem Kunden von diesen AGB abweichen, gehen die individualvertraglichen Regelungen vor.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote von Dresden-Digital sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten. 2.2 Der Vertrag kommt zustande durch:

  • Annahme eines Angebots von Dresden-Digital durch den Kunden oder

  • schriftliche bzw. elektronische Auftragsbestätigung von Dresden-Digital oder

  • Beginn der Leistungserbringung durch Dresden-Digital, sofern der Kunde zuvor ein entsprechendes Angebot abgegeben hat. 2.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.

3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und/oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung (z. B. Pflichtenheft, User Stories). 3.2 Dresden-Digital erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:

  • Konzeption, Beratung und Planung von Software- und IT-Lösungen,

  • Entwicklung von Individualsoftware, Schnittstellen, Skripten und Automatisierungen,

  • Anpassung und Integration von Standardsoftware,

  • Einrichtung, Konfiguration und Betreuung von IT-Systemen,

  • Wartung, Support und Weiterentwicklung bestehender Lösungen. 3.3 Dresden-Digital ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte (z. B. Subunternehmer, Freelancer) einzusetzen, sofern hierdurch keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden. Dresden-Digital bleibt gegenüber dem Kunden verantwortlich für die Vertragserfüllung. 3.4 Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und der vertragsgemäße Gebrauch der Leistung nicht erheblich beeinträchtigt wird.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, Dresden-Digital alle zur Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge (z. B. Systeme, Server, APIs) und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. 4.2 Der Kunde stellt sicher, dass fachlich qualifizierte Ansprechpartner zur Abklärung von Anforderungen, zur Abnahme und zur Entscheidung über Änderungswünsche zur Verfügung stehen. 4.3 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unvollständiger, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Mehraufwände von Dresden-Digital infolge unzureichender Mitwirkung des Kunden werden nach den vereinbarten Stundensätzen vergütet. 4.4 Datensicherungspflicht des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten in regelmäßigen, dem Risiko angemessenen Intervallen selbst zu sichern und dem Stand der Technik entsprechende Datensicherungsmaßnahmen zu treffen. Dies gilt insbesondere vor der Installation von Software, Updates, Konfigurationsänderungen oder sonstigen Eingriffen in das IT-System. 4.5 Soweit vereinbart, stellt der Kunde eine geeignete Testumgebung (z. B. Staging-System) zur Verfügung. Die produktive Nutzung von Leistungen, die noch nicht abgenommen wurden, erfolgt auf Risiko des Kunden.

5. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

5.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand auf Basis der jeweils gültigen Stundensätze von Dresden-Digital. 5.2 Alle Preisangaben verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 5.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. 5.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Dresden-Digital berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie angemessene Mahngebühren zu verlangen. Dresden-Digital ist ferner berechtigt, weitere Leistungen bis zur Begleichung fälliger Forderungen zurückzuhalten. 5.5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Dresden-Digital anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen. 5.6 Dresden-Digital behält sich das Eigentum an körperlich überlassenen Arbeitsergebnissen (z. B. Datenträger, Dokumentationen) bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung vor. Nutzungsrechte werden ebenfalls erst mit vollständiger Zahlung eingeräumt (vgl. § 9).

6. Abnahme bei Werkleistungen / Softwareprojekten

6.1 Soweit Dresden-Digital Werkleistungen (z. B. Entwicklung von Individualsoftware, Skripten, spezifischen IT-Lösungen) schuldet, erfolgt eine Abnahme. 6.2 Dresden-Digital zeigt dem Kunden die Abnahmebereitschaft an und stellt die Leistung zur Prüfung bereit (z. B. in einer Testumgebung). 6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Abnahmeaufforderung zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder vorhandene, wesentliche Mängel in Textform zu rügen. 6.4 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Mängelrüge und nimmt der Kunde die Leistung in den Produktivbetrieb, gilt die Leistung als abgenommen. 6.5 Abnahme darf nicht wegen nur unwesentlicher Mängel verweigert werden. Diese sind im Rahmen der Gewährleistung zu beheben.

7. Gewährleistung (Mängelansprüche)

7.1 Dresden-Digital leistet Gewähr dafür, dass die erbrachten Werkleistungen und Software-Lösungen bei Abnahme im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen. Eine Mangelhaftigkeit liegt vor, wenn der Kunde eine reproduzierbare Abweichung von der vereinbarten Funktionalität nachweist. 7.2 Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachkommt. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, versteckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. 7.3 Priorisierte Nachbesserung kurz nach Abnahme: Mängel, die innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme auftreten und nachweislich auf Programmfehler zurückzuführen sind, werden von Dresden-Digital vorrangig und ohne zusätzliche Vergütung durch Nachbesserung behoben. 7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt – soweit gesetzlich zulässig – 12 Monate ab Abnahme. 7.5 Kein Mangel liegt insbesondere vor bei:

  • Funktionsbeeinträchtigungen, die auf eine vom Kunden bereitgestellte oder nachträglich geänderte Systemumgebung, Datenbasis oder Drittsoftware zurückzuführen sind,

  • Störungen, Einschränkungen oder Ausfällen von eingebundenen Diensten Dritter (z. B. Cloud-Plattformen, SaaS-Anbieter wie Ninox, Make, API-Schnittstellen), auf deren technische Verfügbarkeit und Infrastruktur Dresden-Digital keinen Einfluss hat,

  • Fehlern, die durch unsachgemäße Bedienung, Nutzung entgegen der Leistungsbeschreibung oder Eingriffe des Kunden bzw. Dritter entstehen,

  • Änderungen an Datenbankstrukturen, Schnittstellen oder der Systemumgebung, die nach Abnahme durch den Kunden oder Dritte vorgenommen werden. Etwaig hierdurch erforderliche Anpassungsleistungen gelten als zusätzliche Leistungen und werden nach Zeitaufwand (Time & Material) vergütet. 7.6 Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Dresden-Digital durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Version. Schlägt die Nacherfüllung auch nach zwei angemessenen Versuchen fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 8 (Haftung).

8. Haftung

8.1 Dresden-Digital haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie

  • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. 8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Dresden-Digital nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 8.3 Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen. 8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Dresden-Digital. 8.5 Haftung bei Datenverlust: Für Datenverlust haftet Dresden-Digital bei einfacher Fahrlässigkeit nur, soweit der Kunde eine dem Stand der Technik entsprechende, regelmäßige Datensicherung vorgenommen hat. Die Haftung ist in diesem Fall auf den Aufwand beschränkt, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich gewesen wäre. 8.6 Haftungsausschluss bei Diensten Dritter: Soweit Dresden-Digital zur Leistungserbringung auf Dienste, Plattformen oder Schnittstellen Dritter (z. B. Ninox, Make, Cloud-Hosting) zurückgreift, übernimmt Dresden-Digital keine Haftung für Schäden, die aus der zeitweisen oder dauerhaften Nichtverfügbarkeit, aus Funktionsstörungen oder Sicherheitslücken dieser Drittdienste resultieren, sofern Dresden-Digital diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat. Die Verantwortlichkeit für die Infrastruktur dieser Drittanbieter liegt nicht bei Dresden-Digital. 8.7 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechung sowie sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder unter Ziffer 8.1 fallen. 8.8 Im Übrigen ist die Haftung von Dresden-Digital bei einfacher Fahrlässigkeit – soweit rechtlich zulässig – der Höhe nach auf die vom Kunden im Rahmen des jeweiligen Vertrages insgesamt geschuldete Vergütung begrenzt.

9. Urheberrechte, Eigentum und Nutzungsrechte

9.1 Alle von Dresden-Digital erstellten Konzepte, Designs, Texte, Skripte, Quellcodes, Konfigurationen, Datenmodelle und sonstigen Arbeitsergebnisse (nachfolgend „Arbeitsergebnisse“) sind urheberrechtlich geschützt. Urheber ist Dresden-Digital bzw. die für Dresden-Digital tätigen Personen. 9.2 Eigentum und Nutzungsrechte: Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt Dresden-Digital dem Kunden an den im Rahmen des jeweiligen Vertrages geschaffenen kundenspezifischen Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht zur Nutzung im eigenen Unternehmen des Kunden. 9.3 Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere:

  • die entgeltliche oder unentgeltliche Weiterlizenzierung an Dritte,

  • der Vertrieb der Lösung als Standardsoftware oder SaaS-Produkt,

  • oder sonstige Formen der öffentlichen Zugänglichmachung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. 9.4 Geistiges Eigentum am Quellcode / generische Komponenten: Dresden-Digital behält sich das geistige Eigentum am Quellcode vor. Insbesondere behält sich Dresden-Digital das Recht vor, generische Programmbausteine, Bibliotheken, Standardmodule, Templates, Algorithmen und sonstige nicht kundenspezifische Code-Komponenten in anderen Projekten wiederzuverwenden. 9.5 Soweit nicht anders vereinbart, stellt Dresden-Digital dem Kunden die zur Nutzung der Lösung erforderlichen Komponenten (z. B. Quellcode, Konfigurationsdateien, Skripte) in geeigneter Form zur Verfügung. Der Kunde ist berechtigt, die überlassenen Komponenten für eigene Zwecke zu ändern oder zu erweitern, soweit dies für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlich ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen. 9.6 Soweit Dresden-Digital im Rahmen der Leistungserbringung Open-Source-Software oder sonstige Drittsoftware einsetzt, gelten deren Lizenzbedingungen ergänzend. Auf Wunsch informiert Dresden-Digital den Kunden über die eingesetzten Komponenten und Lizenzbedingungen. 9.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, Hinweise auf Urheberrechte, Marken oder sonstige Schutzrechte von Dresden-Digital oder Dritten zu entfernen oder zu verändern.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind (z. B. Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Kunden- und Mitarbeiterdaten), vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. 10.2 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. 10.3 Dresden-Digital verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich unter Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere DSGVO und BDSG). Die Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von Dresden-Digital. 10.4 Soweit Dresden-Digital im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

11. Laufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

11.1 Soweit im Einzelfall laufende Leistungen (z. B. Wartung, Support, Hosting, Monitoring) vereinbart werden, ergibt sich die Laufzeit aus dem jeweiligen Vertrag. 11.2 Sofern keine abweichende Regelung getroffen ist, haben solche Verträge eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden. 11.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine Partei trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung dauerhaft gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder

  • über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 12.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Dresden. 12.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses. 12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.